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Die Stadt dürfte die Anzeige wg. Müllgebührenübererhebung schon längst von der Staatsanwaltschft Weiden mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme erhalten haben. Ich habe nämlich schon vor drei Wochen die Verfahrensnummer erhalten.
Ich stelle daher nun den gesamten Originaltext der Anzeige nachfolgend ein:
WISP – Weidener Initiative für Soziale Politik 16.02.10 C/o Luise Nomayo Zum Eicherlgarten 7 92711 Parkstein-Hammerles
An die Staatsanwaltschaft Weiden Sebastianstrasse 92637 Weiden
Betr.: Verdacht der Gebührenübererhebung und anderer möglicher Wirtschafts-, bzw. Betrugsdelikte; Hier : Anzeige wegen Müllgebührenübererhebung zur Finanzierung des städt. Finanzhaushaltes;
Nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) dürfen für kommunale Leistungen, bei welchen Anschlußzwang besteht, - das ist bei Müllgebühren für die privaten Haushaltungen der Fall -, nur kostendeckende Gebühren erhoben werden.
Deshalb sind Kalkulationen in regelmäßigem Turnus zu überprüfen und es sind Verluste, bzw. Gewinne, aus den vorhergehenden (drei) Gebührenjahren, bei den neufestzusetzenden Gebühren zu berücksichtigen. Dabei bilden die jeweiligen „Ergebnisse“ der Jahresrechnungen eines Haushalt-Unterabschnittes im Verwaltungshaushalt, bzw. auch im Vermögenshaushalt, z.b. bei 7200 Abfallbeseitigung, die entsprechende Grundlage. Die Unterabschnitte in der kameralistische Buchführung des kommunalen Haushalts sind vergleichbar mit einer Gewinn- und Verlustrechnung beim Vermögensvergleich (Bilanz) und beinhalten alle relevanten Einnahme- und Kosten(Ausgabe-)daten, - also auch Abschreibungsraten und kalkulatorische Verzinsungen des eingesetzten, sowie des, über Kredite finanzierten, Kapitals.
Überdies berücksichtigen die Haushaltsstellen (HHSt) „Innere Verrechnungen“, die Inanspruchnahme von Personal-, Anlagen- und Material-Kosten aus anderen Haushalts-Unterabschnitten. Eine solide Basis zur Beurteilung von Gebührenkalkulationen bilden daher die „Ergebnisse“ der jeweiligen Jahresrechnungen aus den Haushalten. Sie sind ein sicheres Kriterium zur Überprüfung von Kalkulationen der jeweils festgesetzten Gebühren.
Ganz konkret geht es bei unserer WISP-Anzeige um den Unterabschnitt 7200 Abfallbeseitigung in den Verwaltungs- und Vermögenshaushalten der Stadt Weiden und die daraus resultierenden Abfallgebühren für private Haushaltungen. Beleuchtet und belegt (siehe Kopien der Haushaltsdaten über einen Zeitabschnitt von 2005 bis 2010) werden die „Ergebnisse“ der Jahresrechnungen (also Ist-Daten) des Unterabschnittes Abfallbeseitigung 7200 für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 und die weiteren Haushaltsplanungen 2009 und 2010! Daraus ergibt sich eine Gebührenübererhebung für den genannten Zeitabschnitt 2005 bis einschl. 2010. Nach den abgerechneten Jahresdaten („Ergebnissen“) im Verwaltungshaushalt ergeben sich folgende Überschüsse: Haushaltsjahr 2005 Jahresrechnung:.................................................1 298 113.02 € Haushaltsjahr 2006 Jahresrechnung:....................................................933 552.83 € Haushaltsjahr 2007 Jahresrechnung:....................................................727 966.77 € Haushaltsjahr 2008 Jahresrechnung:....................................................713 949.06 €
Trotz der Überschüsse über vier Jahre hinweg, werden auch weiterhin in der Haushaltsplanung der Stadt Weiden, für die Jahre 2009 und 2010 die veranschlagten Einnahmen verkürzt und die geschätzte Ausgaben überhöht bei den verschiedenen HHSt (Haushaltsstellen) in Ansatz gebracht. Diese HH-Ansätze bilden nicht, - wie in den vorhergehenden Jahren auch nicht -, die zu erwartenden Ergebnisse wieder, sie sind unseres Erachtens unseriös und verschleiern die tatsächlichen Grundlagen für eine realistische Gebührenkalkulation!
Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass auch die Vermögenshaushalte des UA 7200 Müllbeseitigung, jeweils genügend Geld erwirtschaften, um hohe Beträge in die Sonderrücklagen als Zuführungen einzuzahlen. Siehe Anlagen: 2007 Vermögenshaushalt UA 7200 HHSt 9130 Einzahlg.i.Sonderrücklage: 24 922.71 € 2008 Vermögenshaushalt UA 7200 HHSt 9130 Einzahlg.i.Sonderrücklage: 435 204.97 €
(In 2008 wurden bei HHSt 8630 Verwaltungshaushalt - Ausgaben - 435 204.97 € nach HHSt 3030 Vermögenshaushalt verschoben, um dann wieder vom Vermögenshaushalt in die Sonderrücklage HHSt 9130 überführt zu werden. Ausserdem waren die Finanzen des Vermögenshaushaltes so gut, dass über HHSt 3130 Vermögenshaushalt, Rücklagen in Höhe von 460 591.03 € aufgelöst wurden und dem Verwaltungshaushalt als Einnahmen über HHSt 2830 in Höhe von 447 659.71 € zugeführt wurden.)
Die Überschüsse im Vermögenshaushalt betrugen nach Einzahlungen in Sonderrücklagen und Transaktionen vom Verwaltungshaushalt zum Ver- mögenshaushalt und wieder zurück für das Jahr 2008 insgesamt 2 399 657.76 € Die Stadt erwirtschaftet mit den Abfallgebühren, zumindest seit vier Jahren, hohe Überschüsse, welche als „Guthaben“ den Gebührenzahlern hätten auf die Müllgebühren angerechnet werden müssen.
Die letzte Satzungsänderung zu den Müllgebühren ist mit 31.12.2007 unter dem neuen Oberbürgermeister, Herrn Seggewiß, erlassen worden.
Zu diesem Zeitpunkt waren ihm die Überschüssen im Verwaltungshaushalt aus 2005 (1 298 113.02 €) und 2006 (933 552.83 €) bereits bekannt und es hätten, sowohl bei den Haushaltsplanungen 2007, als auch 2008, schon die realistischen „Ergebnisse“ die Grundlage der neuen Haushaltsansätze und damit Gebührenkalkulationen bilden müssen.
Statt dessen wurden auch in den Folgejahren 2009 und 2010 weiterhin verkürzte Einnahmeansätze und erhöhte Ausgabeposten im Abfallhaushalt UA 7200 verrechnet.
Offensichtlich finanziert die Stadt Weiden, schon über Jahre hinweg, mit solch Gebührenübererhebungen ihre klammen städt. Haushalte!
Als weiterer Punkt einer Gebührenübererhebung sind die Extra-Gebühren für „Sperrmüllabholung“ zu nennen.
Die Stadt generiert damit jährliche, zusätzliche Einnahmen in Höhe zwischen 14 720.- € (2005) und 17 090.-€ (2008) – siehe dazu HHSt 1107. Dabei gibt es nicht einmal einheitliche „Preise“, sondern Forderungen zwischen 10.- € und 20.- €, abhängig davon, was Müllwerker, bzw. Müllreferat für die geschätzte, abholbereite Sperrmüllmenge jeweils festsetzen!
Für diese Zusatz-Gebühren hat die Stadt nie eine Satzung erlassen.
Diese Abholleistungen sind vielmehr Bestandteil aller bisherigen Hausmüllsatzung und sie sind daher als Holgebühren in den Hausmüllgebühren enthalten. Für die Erhebung dieser Gebühren fehlt jegliche Rechts- und Satzungsgrundlage.
Bei Zahlungsverweigerung durch Müllkunden, wird den Müllgebührenzahlern mit Beitreibung durch die städt. Vollziehungsstelle gedroht. Die Stadt beruft sich bei Protesten gegen die „Sperrmüllgebühr“ auf einen Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 1999, der aber nie vollzogen wurde und der nie einen Niederschlag in einer der nachfolgenden, auch nicht der aktuellen, Müllsatzung gefunden hatte!
In den, von der Stadtkasse ausgestellten Quittungen wird diese Gebühr als „Sperrmüllgebühr“ bezeichnet und in den Einnahmen des Unterabschittes 7200 Abfallbeseitigung erscheint diese Gebühr bei HHSt 1107 als „Einnahmen aus Sperrmüllabfuhr“!
Die Stadt übertölpelt also schon seit Jahren die Abfallgebührenzahler, wenn sie Sperrmüll zum Abtransport anmelden. Sie hat auch noch die Chuzpe, diese Beträge, ohne eigenen Titel und ohne gesetzliche Vorgaben, mit Vollzugspersonal aus der städt. Beitreibungsstelle bei den Abfallkunden einzutreiben. Dabei dürfte es sich nicht nur um Gebührenübererhebung, sondern auch um Nötigung und Amtsmißbrauch zur Erlangung eines geldwerten Vorteils handeln!
Diese Anzeige wurde auch im Hinblick darauf erstattet, da bei einem Pressegespräch, Frau Nomayo gegenüber (Sprecherin WISP), der Sachgebietsleiter für das Abfallreferat zu verstehen gab, wegen eines geplanten Austausches der Biomülltonnen im ganzen Stadtgebiet, sei seine Dienststelle bereits mit der Ausarbeitung einer neuen Müllsatzung und höherer Müllgebühren befaßt. Die neuen Mülltonnen, welche von der Stadt beschafft würden, bewegten sich in einem Kostenrahmen von 128 000.- bis 129 000.- €, was in der neuen Kalkulation zu berücksichtigen sei.
Klartext: Es steht eine weitere Gebührenerhöhung den Weidener Bürgern ins Haus!
Da die Regierung d.Opf (hier die Kommunalaufsicht) offensichtlich bisher nicht gegen die Abkassierung der Weidener Abfallgebührenzahler eingeschritten ist und die jährlichen Haushalte genehmigte, sieht sich unsere Projektgruppe WISP gezwungen, Anzeige gegen Herrn OB Seggewiß, als Verantwortlichen Rathauschef, zu erstatten. Wir hoffen auf eine baldige Überprüfung und ersuchen um Mitteilung des Ergebnisses.
Mit freundlichen Grüßen
Luise Nomayo (Sprecherin und Presseredakteurin)
Anlagen: Kopien Abfallbeseitigung UA 7200 Ergebnisse Verwaltungshaushalt 2005, 2006, 2007, 2008; Haushaltsplanungen Verwaltungshaushalt 2009 und 2010; Sowie: Kopien Abfallbeseitigung UA 7200 Ergebnisse Vermögenshaushalt 2007 und 2008; Haushaltsplanungen 2009 und 2010;
Gültige Abfallgebührensatzung der Stadt Weiden 31.12.07
DER WAHRE CHARAKTER EINES MENSCHEN ZEIGT SICH NICHT BEI DER ERSTEN BEGEGNUNG, SONDERN BEI DER LETZTEN
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